Zum Landtagsbeschluss „Ausschluss einer dritten Start- und Landebahn“ und der Ablehnung des 2. Satzes des § 19 Abs. 11 Landesentwicklungsprogramm in der Fassung, wie er im Volksbegehren gefordert wird

Von der Flughafengesellschaft wurde 1999 eine Passagierkapazität von 30 – 33 Mio pro Jahr zur Genehmigung beantragt und diese Zahl, die nach den Prognosen im Jahre 20XX (ca. 2023) erreicht werden sollte, korreliert nach Angaben des Flughafens mit ca. 360.000 – 371.000 Flugbewegungen pro Jahr. Diese Zahlen wurden den Berechnungen der Auswirkungen des Vorhabens, der Abwägung und letztlich der Genehmigung (PFB 2004) zugrunde gelegt. Zweck des Ausbauvorhabens sollte in erster Linie der Ersatz der drei Flughäfen Tegel, Tempelhof und Schonefeld durch einen FH sein.

Der Ausschluss von Konkurrenz und die Konzentrationspflicht auf BER ist erst LANGE NACH DER GENEHMIGUNG DES BER ERFOLGT. Als der Entwurf des LEP B-B mit dem Ziel 6.6 im Jahr 2008 bekannt wurde, war beispielsweise die damalige Senatorin für Umwelt und Gesundheit Katrin Lompscher (Linke) nicht bereit, sich dafür einzusetzen, dass aus dem ZIEL nur ein GRUNDSATZ gemacht wird, obwohl das den Konflikt hätte entschärfen helfen können, denn ein Ziel MUSS umgesetzt werden, während ein Grundsatz der Abwägung unterworfen ist und auch „weggewogen“ werden kann, wenn widerstreitenden Belangen ein größeres Gewicht beigemessen wird.

Im Jahr 2006 vor dem BVerwG forderten die Betroffenen vergeblich eine Begrenzung der Genehmigung auf diese 360.000 FB und 30 Mio Pax. Die Richter schlossen sich den Beteuerungen von FH und MIL an, dass nicht zu befürchten sei, dass die prognostizierten FB und Passagierzahlen innerhalb eines Zeitraumes bis ca. 2030 überschritten werden könnten – und wenn das dennoch eintrete, dann würde mit dem „Auflagenvorbehalt nachträglicher Schutzmaßnahmen“ sichergestellt, dass der passive Schallschutz ausgeweitet würde, so dass niemand unzumutbare Belastungen befürchten müsse.

Jetzt hält uns die Regierungskoalition in ihrer PM vor:

PE der SPD-Fraktion und Fraktion DIE LINKE zum Volksbegehren, 04.12.2012

„Die Koalition hat bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass wir das Schutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nehmen. Deshalb haben wir u.a. den Bau einer dritten Start- und Landebahn per Landtagsbeschluss ausgeschlossen.“

Jetzt kann ja nur eins von beiden eintreten: Entweder FH, MIL und BVerwRichter hatten mit ihrer Einschätzung Recht – dann bietet der Landtagsbeschluss zum Ausschluss einer dritten Start-und Landebahn keinerlei Vorteil oder Zugeständnis an die Betroffenen.

Oder aber, die Verkehrsentwicklung auf dem BER entwickelt sich besser als prognostiziert, dann bedeutet der Ausschluss einer weiteren STLB zusammen mit dem §19 Abs. 11 und dem Z 6.6 LEP B-B, dass das Brandenburger Parlament mehrheitlich den Standort BER nun für landesplanerisch so gut geeignet hält, dass überhaupt nichts dagegen einzuwenden sei, dass quasi ALLER Flugverkehr in Berlin und Brandenburg über 14 Tonnen Startgewicht ohne jegliche Mengenbegrenzung hier in Zukunft unbegrenzt abgewickelt werden kann und soll. Und das finden jetzt sogar auch Abgeordnete, die bisher durchaus zu der Erkenntnis gelangt waren, dass der Standort Schönefeld (eher) ungeeignet und besonders problematisch ist.

Und weil „die Koalition bereits in der Vergangenheit bewiesen hat, dass sie das Schutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst nimmt“, will sie also

  • das Begehren der Betroffenen, sich für ein landesplanerisches Nachtflugverbot von 22-6 Uhr am BER in Verhandlungen mit Berlin einzusetzen, ablehnen
  • noch viel mehr Flugverkehr, als der Abwägung und Genehmigung zugrunde lag, zulassen
  • bei Verringerung des passiven Schallschutzes in der Nacht von ursprünglich „keine Überschreitung von 55dB(A) innen“auf durchschnittlich 6 Überschreitungen pro Nacht durch den PFEB 2009
  • und Verringerung des passiven Schallschutzes am Tag von ursprünglich „keine Überschreitung von 55dB(A) innen“ auf ca. 180 von vornherein eingeplante Grenzwertverletzungen.

Anlässlich der aktuellen Finanzschwierigkeiten der FBB lohnt es sich, noch einmal die Pressemitteilung der EU-Kommission IP/09/757 vom 13. Mai 2009 zur Genehmigung der Finanzierung hervorzuholen, dort kann man lesen: „Das Investitionsprojekt umfasst den Bau eines neuen Flugfelds mit zwei parallelen Start- und Landebahnen, die eine Betriebskapazität von 45 Mio. Fluggästen im Jahr haben “

Der Genehmigung lagen 30 Mio Pax zugrunde. Könnte man mit der Genehmigung für eine vierspurige Straße dann auch einfach sechs Spuren bauen? Wohl nicht. Außer beim Flughafen BER , da ist offenbar alles erlaubt.

Weil uns ja die Regierungskoalition in ihrer PM aufklärt: „Es besteht ein Flugverbot in der Zeit von 00:00 bis 05:00 Uhr (zulässige Ausnahmen für Notfälle, Post- und Regierungsflüge). Das ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber heute, denn derzeit gibt es am Flughafen Berlin-Schönefeld kein Nachtflugverbot!“:

Beim DFLD kann man nachsehen und diese Aussage überprüfen. Damit die Aussage mit der „Verbesserung gegenüber heute“ der PM wahr wäre, müßten bisher in jeder Nacht mehr als 77 Flugbewegungen am FH Schönefeld stattgefunden haben. – Im November waren es z.B. durchschnittlich ca. 15. Flugbewegungen.

Da kann bei der Regierungskoalition eigentlich nur Dyskalkulie vorliegen.

Laut  Wikipedia ist Dyskalkulie eine Beeinträchtigung des arithmetischen Denkens (Synonyme sind Zahlenblindheit, Rechenschwäche). Es handelt sich um ein Verständnisproblem im arithmetischen Grundlagenbereich ( Zahlbegriff, Grundrechenarten, Dezimalsystem), wobei die Betroffenen mit ihrer subjektiven Logik in systematisierbarer Art und Weise Fehler machen, die auf begrifflichen Verinnerlichungsproblemen beruhen.

Und solche Leute entscheiden, wofür wieviel Steuergelder ausgegeben werden.

Christine Dorn

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*